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THX a lot ;)
Als Antwort kam jetzt: Zitat:
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ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.
Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware. Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich. |
ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^
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@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.
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Hier geht es aber nicht ums bieten sondern um einen Sofortkauf. Was völlig anderes... ...demnach passt das nciht so ganz mit Spassbieten.
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Was Ebay dazu meint:
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grundsätzlich verstehe ich Dich ja Naos - aber versuche dich doch mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen.
Beide Parteien (Du und der Verkäufer) seid ein Vertrag eingegangen. Er muss die Ware liefern, und du musst diese bezahlen. So lautet der Vertrag. Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Ueblicherweise nehmen natürlich die Verkäufer auf Kulanz die Ware zurück und geben dafür auch das Geld zurück. Aber der ganze Aufwand hat ja in dem Fall der Käufer (also Du) verursacht. Deswegen finde ich es nur normal, dass er versucht, den entstandenen Aufwand dem Verursacher (in dem Fall Du) weiterzubelasten. Stell dir mal vor, dass viele Käufer so handeln würde. Das Ergebnis wäre, dass der Verkaufspreis steigen würde, weil der Käufer damit rechnen muss, dass die Ware wieder zurückkommt und er entsprechend viel Aufwand hat. Die Zeche würden also schlussendlich die anderen Kunden bezahlen - und das wäre meiner Meinung nach nicht fair, das meinte ich mit moralisch. |
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Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D |
@Raptor: Yo, keine Ahnung wieviele das machen aber das ist Sache des Verkäufers. Das muss er eben in den Preis mit einkalkulieren. Und nicht nur er sondern alle gewerblichen Anbieter in ebay. Sorry, aber der Verkäufer tut mir kein Stückchen leid. Er kennt die rechtlichen Grundlage oder sollte sie kennen - somit hat sich die Sache. Wenn ihm das nicht passt muss er eben im Ausland verkaufen. Klar versuchen kann mans aber mal... ...ich sage nciht das ich das nicht machen würde.
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Naos, machs doch so: Die Ware wurde dir trotz vorheriger Absage zugeschickt. Jetzt bezahlst du gerne die Versandkosten der Rücksendung - da kann ja der Verkäufer nichts zu - und zwar sobald dir die Kosten für die Lagerung erstattet wurden :D Mal im Ernst, ich würd den auslachen. Hey, ich kann das sogar machen, ich weiss nämlich, wo der Laden ist :eg: Ich glaub, ich fahr da mal mit Chaoskilla hin - im Zweifelsfall wird er halt gezwungen :D |
Ahh, immer gut jemanden vor Ort zu haben http://www.lachmeister.de/images/smi...t/sport_13.gif :D
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ich nehme meine Kunden immer sehr ernst und gehe davon aus, dass sie wissen was sie tun, deswegen würde ich sowas (als Verkäufer) nicht durchgehen lassen :eg: PS: Wenn ich mir das Email von Juergen Wendler nochmals durchlese scheint mir, dass es EBay ähnlich wie ich sieht. Und die Gesetzeslage sieht wohl auch so aus... |
Wenn die Gesetzeslage so aussieht dann ist es wohl am Verkäufer dieses durchzusetzen. Wenn er das Recht hat, hätte ich auch absolut kein Problem damit den Betrag zu zahlen.
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da gehen wir jetzt mal besser nicht so drauf ein. Zitat:
Woher kommt es wohl, das z.B. gerade im Teleshoping viele der dort angebotenen Produkte nicht in die Schweiz verkauft werden?; und ich meine jetzt nicht solche Geräte wie Handys und die damit verbundenen Abzockverträgen.;) Zitat:
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danke ;) |
ahm...
ok erster zu klärender punkt den ich jetzt nicht weiss: gilt sofortkauf bei Ebay als auktion - falls ja gibt es im fernabsatzgesetz sonderregelungen, allerdings ists ja keine auktion sondern direkt angebot, daher würde ich es mal nicht als auktion definieren (ist auch besser für dich ;)) mit dem annehmen des angebotes auf ebay und dem überweisen des betrags hast du sein angebot akzeptiert und einen kaufvertrag abgeschlossen - formulierungen wie "ich storniere die bestellung" sind also fehl am platze, du hast bereits bezahlt und der verkäufer ist nun verpflichtet zu liefern. Es ist in dem fall egal ob du 1min, 1h oder 14 tage nach überweisung schreibst dass du den kaufvertrag gemäß fernabsatzgesetz widerrufen möchtest, der verkäufer hätte den auftrag vor versand zwar abbrechen können, muss aber nicht, es gibt beispielsweise warenwirtschaftssysteme bei denen alles die edv regelt und sowas automatisch macht, mit 17.000 aufträgen in 2 jahren wird er sicherlich etwas ähnliches haben, es kann also theoretisch sein dass er den auftrag einfach nicht mehr abbrechen kann sondern erst nach versand eine retoure veranlassen kann, kann genauso sein er hat feierabend/urlaub/kann es warum auch immer nicht bearbeiten. wie gesagt ist egal ob das bei ihm der fall ist oder nicht, rein rechtlich kannst du ihm nicht vorwerfen die ware versandt zu haben obwohl du nach zahlung bereits widerrufen hast. um jetzt also mal aufs wesentliche zurückzukommen du kannst innerhalb von 14 tagen nach belehrung den kaufvertrag ohne probleme widerrufen, das hast du bereits getan, und im fernabsatzgesetz steht dass sofern die ware per päckchen/paket gekommen ist, der kunde sie selbst zurücksenden muss (frei!), und bei einem warenwert von unter 40€ es dem verkäufer gestattet ist die versandkosten vom erstattungsbetrag einzubehalten. das heisst in deinem fall ist die gesetzeslage klar: widerrufst du den kaufvertrag, MUSST du die webcam per post frei zurückschicken, und der verkäufer muss dir den warenwert abzüglich seiner versandkosten, also 21,90 - 5,90 = 16€ erstatten. machst du mit dem verkäufer eine bessere regelung für dich aus geschieht das rein aus kulanz - er ist nicht dazu verpflichtet dir 26,90€ + deinen versand zu erstatten ;) |
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Es gibt Gründe warum man einen Kaufvertrag aufheben kann. Ein Sonderfall für Tel-, Katalog, und Internet-Bestellungen ist halt das Fernabsatzgesetz, dass dem kunden eine 14tägige Rückgabe garantiert, da er die Ware ja vorher nicht in Augenschein nehmen kann ;) |
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