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-   -   Ebayrecht bei Rücktritt vom Kauf (http://www.cncforen.de/showthread.php?t=66932)

Naos 15-03-2006 17:55

THX a lot ;)

Als Antwort kam jetzt:

Zitat:

> Guten Tag Dave atweb,
>
> Sie können grundsätzlich die von uns gelieferte Ware
> innerhalb der 14 Tagefrist ab Lieferdatum an uns
> zurück schicken .
> Bitte bedenken Sie dabei das das der Rückversand
> bis zu einem Warenwert von 40.-- € zu lasten des
> Kunden gehen, deswegen Schicken Sie uns die Ware in
> Originalverpackung. Sie erhalten von uns dann nur
> die Artikelkosten zurückerstattet.
> Wir nehmen grundsätzlich keine Nachnahme Sendungen
> an.
> Bei einem Warenwert über 40.-- € bitten wir um
> kurzen tel. Kontakt um dies mit Ihnen persönlich zu
> besprechen.
Ich daraufhin

Zitat:

Und selbstverständlich ohne Abzug einer Bearbeitungsgebühr von mind. 7,50€! Netter Versuch aber nicht mit mir.
Ich muss sagen ein stark unsportliches Verhalten!

Sie erhalten die Ware in Kürze zurück.

Mfg

raptorsf 15-03-2006 18:16

ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.

Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware.

Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich.

Comet 15-03-2006 19:43

ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^

AMD-Powered 15-03-2006 20:05

@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.

Zitat:

Zitat von Naos
...storniert.....1ne Stunde nach der Ersteigerung.

Es wäre kein Problem gewesen, die Stornierung ohne Verweis auf die AGB durchgehen zu lassen, aber der primäre Grund der Stornogebühr Klausel ist das abhalten von den Spassbietern. Darüber könnte man nun auch diskutieren, Fakt ist aber das sich in der Regel der Verkäufer und der Käufer noch nicht kennen und somit nicht wissen, was der gegenüber für ein Mensch ist und somit nur seltenst Ausnahmen zulassen. Zum anderen wäre es ja auch so das wenn der Verkäufer nun eine Ausnahme zugelassen hätte, sich dies "herumsprechen" und der Verkäufer so in eine "Zwickmühle" bringen könnte. ;)

Naos 15-03-2006 21:49

Hier geht es aber nicht ums bieten sondern um einen Sofortkauf. Was völlig anderes... ...demnach passt das nciht so ganz mit Spassbieten.

Zitat:

Zitat von McComet
ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^

Eine Fehlüberweisung tust du dann aber nicht rückgängig machen sondern das passiert automatisch da es ja den EMpfänger os nciht gibt. Is ebenso was völlig anderes.

Zitat:

Zitat von raptorsf
ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.

Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware.

Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich.

Wuss?? Was hat das denn mit moral zu tun? Ich geh in einen Laden kaufe etwas sehe zuhause das meine Freundin es bereits gekauft hat und geh zurück und gebs zurück. Was soll ich denn da für Bedenken haben? Des weiteren muss sich der Verkäufer bewusst sein wenn er die Ware als Firma als Sofoertkauf anbietet er eben diesen Richtlinien unterworfen ist - ganz einfach. Also moralisch habe ich dabei null bedenken. Wenn ich Verkäufer wäre dann wäre dies ein ganz normales Geschäft gewesen - ich muss eben damit rechnen das der Kunde das Produkt wieder zurück gibt. Gerade als Powerseller sollte man sich darüber keinen Kopf mehr zerbrechen und schon garnicht jemanden noch 7,50€ abziehen! Ich finde eher das er moralische Bedneken haben sollte mir hier was vorzugaukeln. PFFFFF!!!

Naos 17-03-2006 09:20

Was Ebay dazu meint:

Zitat:

Hallo Herr Spak,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage zur rechtlichen Bindungswirkung. Mein
Name
ist Juergen Wendler. Gerne helfe ich Ihnen weiter.

Zwischen Verkaeufer und Kaeufer kommt mit dem Ablauf eines bei eBay
eingestellten Angebots ein Kaufvertrag zustande.

Der Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu
verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Kaeufer abzugeben.
Der Kaeufer ist dazu verpflichtet, den Artikel zu diesem Preis
abzunehmen.

Nur in besonderen Faellen (z.B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein
gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses
Kaufvertrages angegriffen werden.

Bitte beachten Sie, dass uns eine individuelle Rechtsberatung vom
Gesetzgeber untersagt ist.
Fuer rechtsverbindliche Auskuenfte in Ihrem Einzelfall wenden Sie sich
bitte an einen Anwalt oder eine zugelassene Rechtsberatungsstelle.

Falls Sie weitere Fragen haben, antworten Sie einfach auf diese E-Mail.
Ihr eBay Support-Team hilft Ihnen gerne.

Mit freundlichen Gruessen

Juergen Wendler

eBay Customer Support
:hmm:

raptorsf 17-03-2006 11:55

grundsätzlich verstehe ich Dich ja Naos - aber versuche dich doch mal in die Lage des Verkäufers zu versetzen.

Beide Parteien (Du und der Verkäufer) seid ein Vertrag eingegangen. Er muss die Ware liefern, und du musst diese bezahlen. So lautet der Vertrag.

Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Ueblicherweise nehmen natürlich die Verkäufer auf Kulanz die Ware zurück und geben dafür auch das Geld zurück. Aber der ganze Aufwand hat ja in dem Fall der Käufer (also Du) verursacht. Deswegen finde ich es nur normal, dass er versucht, den entstandenen Aufwand dem Verursacher (in dem Fall Du) weiterzubelasten.

Stell dir mal vor, dass viele Käufer so handeln würde. Das Ergebnis wäre, dass der Verkaufspreis steigen würde, weil der Käufer damit rechnen muss, dass die Ware wieder zurückkommt und er entsprechend viel Aufwand hat. Die Zeche würden also schlussendlich die anderen Kunden bezahlen - und das wäre meiner Meinung nach nicht fair, das meinte ich mit moralisch.

Sven 17-03-2006 12:45

Zitat:

Zitat von raptorsf
Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht.

Gibt es aber in Deutschland....
Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D

Naos 17-03-2006 14:12

@Raptor: Yo, keine Ahnung wieviele das machen aber das ist Sache des Verkäufers. Das muss er eben in den Preis mit einkalkulieren. Und nicht nur er sondern alle gewerblichen Anbieter in ebay. Sorry, aber der Verkäufer tut mir kein Stückchen leid. Er kennt die rechtlichen Grundlage oder sollte sie kennen - somit hat sich die Sache. Wenn ihm das nicht passt muss er eben im Ausland verkaufen. Klar versuchen kann mans aber mal... ...ich sage nciht das ich das nicht machen würde.

Der_Mosch 17-03-2006 14:20

Zitat:

Zitat von raptorsf
Er hat Dir jetzt die Ware geliefert und du willst nicht bezahlen und gibst die Ware zurück. Ein allgemeines Rückgaberecht bzw. Rücktrittsrecht vom Vertrag gibt es (zumindest in der Schweiz) nicht. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Kleine Korrektur: Der Verkäufer hat Ware geliefert, vor dessen Kauf Naos schon nach einer Stunde nach dem Kauf zurückgetreten ist.

Naos, machs doch so: Die Ware wurde dir trotz vorheriger Absage zugeschickt. Jetzt bezahlst du gerne die Versandkosten der Rücksendung - da kann ja der Verkäufer nichts zu - und zwar sobald dir die Kosten für die Lagerung erstattet wurden :D
Mal im Ernst, ich würd den auslachen. Hey, ich kann das sogar machen, ich weiss nämlich, wo der Laden ist :eg: Ich glaub, ich fahr da mal mit Chaoskilla hin - im Zweifelsfall wird er halt gezwungen :D

Naos 17-03-2006 14:41

Ahh, immer gut jemanden vor Ort zu haben http://www.lachmeister.de/images/smi...t/sport_13.gif :D

raptorsf 17-03-2006 14:48

Zitat:

Zitat von Sven
Gibt es aber in Deutschland....
Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D

mir scheint, die Kunden in Deutschland sind nicht sehr mündig und deswegen gibt es so "kundenfreundliche" Klauseln ;)

ich nehme meine Kunden immer sehr ernst und gehe davon aus, dass sie wissen was sie tun, deswegen würde ich sowas (als Verkäufer) nicht durchgehen lassen :eg:

PS: Wenn ich mir das Email von Juergen Wendler nochmals durchlese scheint mir, dass es EBay ähnlich wie ich sieht. Und die Gesetzeslage sieht wohl auch so aus...

Naos 17-03-2006 15:13

Wenn die Gesetzeslage so aussieht dann ist es wohl am Verkäufer dieses durchzusetzen. Wenn er das Recht hat, hätte ich auch absolut kein Problem damit den Betrag zu zahlen.

AMD-Powered 17-03-2006 17:45

Zitat:

Zitat von raptorsf
mir scheint, die Kunden in Deutschland sind nicht sehr mündig und deswegen gibt es so "kundenfreundliche" Klauseln ;)

Ich würde dazu sagen ausgleichende Gerechtigkeit, wobei.....
da gehen wir jetzt mal besser nicht so drauf ein.

Zitat:

ich nehme meine Kunden immer sehr ernst und gehe davon aus, dass sie wissen was sie tun, deswegen würde ich sowas (als Verkäufer) nicht durchgehen lassen :eg:
Nur dir sollte auch bekannt sein, das viele Verkäufer absolut null Ahnung von dem haben was sie verkaufen, da sie vom Hersteller vorgefertigte Produkttexte bekommen, hier wird (gerade bei den nicht ganz so seriösen oder gar unseriösen) der Kunde nur mit unzureichenden oder sogar in Richtung absichtlicher Irreführung zum Kauf animiert. Du kaufst, im glauben gut und richtig Informiert worden zu sein das Produkt, bekommst es geschickt und es stellt sich heraus das das Teil der letzte Müll ist. Dann wärst Du auch froh, das der Kunde so "sehr mündig" ist.
Woher kommt es wohl, das z.B. gerade im Teleshoping viele der dort angebotenen Produkte nicht in die Schweiz verkauft werden?; und ich meine jetzt nicht solche Geräte wie Handys und die damit verbundenen Abzockverträgen.;)

Zitat:

PS: Wenn ich mir das Email von Juergen Wendler nochmals durchlese scheint mir, dass es EBay ähnlich wie ich sieht. Und die Gesetzeslage sieht wohl auch so aus...
Sie sagt nur "freundlich umschrieben aus" das denen das "schei.. egal" ist und sie sehr froh darüber sind gesetztlich keine Verpflichtung zu haben um sich in solchen Fällen für den Kunden einzusetzten zu müssen, denn dafür gibt es ja die Rechtsverdreher..... Entschuldigung ähhhhh: Anwälte.:D

Naos 17-03-2006 18:52

Zitat:

Zitat von AMD-Powered

Sie sagt nur "freundlich umschrieben aus" das denen das "schei.. egal" ist und sie sehr froh darüber sind gesetztlich keine Verpflichtung zu haben um sich in solchen Fällen für den Kunden einzusetzten zu müssen, denn dafür gibt es ja die Rechtsverdreher..... Entschuldigung ähhhhh: Anwälte.:D

eben!

danke ;)

ahitsawin 17-03-2006 19:44

ahm...
ok erster zu klärender punkt den ich jetzt nicht weiss:
gilt sofortkauf bei Ebay als auktion - falls ja gibt es im fernabsatzgesetz sonderregelungen, allerdings ists ja keine auktion sondern direkt angebot, daher würde ich es mal nicht als auktion definieren (ist auch besser für dich ;))

mit dem annehmen des angebotes auf ebay und dem überweisen des betrags hast du sein angebot akzeptiert und einen kaufvertrag abgeschlossen - formulierungen wie "ich storniere die bestellung" sind also fehl am platze, du hast bereits bezahlt und der verkäufer ist nun verpflichtet zu liefern.
Es ist in dem fall egal ob du 1min, 1h oder 14 tage nach überweisung schreibst dass du den kaufvertrag gemäß fernabsatzgesetz widerrufen möchtest, der verkäufer hätte den auftrag vor versand zwar abbrechen können, muss aber nicht, es gibt beispielsweise warenwirtschaftssysteme bei denen alles die edv regelt und sowas automatisch macht, mit 17.000 aufträgen in 2 jahren wird er sicherlich etwas ähnliches haben, es kann also theoretisch sein dass er den auftrag einfach nicht mehr abbrechen kann sondern erst nach versand eine retoure veranlassen kann, kann genauso sein er hat feierabend/urlaub/kann es warum auch immer nicht bearbeiten.
wie gesagt ist egal ob das bei ihm der fall ist oder nicht, rein rechtlich kannst du ihm nicht vorwerfen die ware versandt zu haben obwohl du nach zahlung bereits widerrufen hast.

um jetzt also mal aufs wesentliche zurückzukommen
du kannst innerhalb von 14 tagen nach belehrung den kaufvertrag ohne probleme widerrufen, das hast du bereits getan, und im fernabsatzgesetz steht dass sofern die ware per päckchen/paket gekommen ist, der kunde sie selbst zurücksenden muss (frei!), und bei einem warenwert von unter 40€ es dem verkäufer gestattet ist die versandkosten vom erstattungsbetrag einzubehalten.
das heisst in deinem fall ist die gesetzeslage klar:
widerrufst du den kaufvertrag, MUSST du die webcam per post frei zurückschicken, und der verkäufer muss dir den warenwert abzüglich seiner versandkosten, also 21,90 - 5,90 = 16€ erstatten.

machst du mit dem verkäufer eine bessere regelung für dich aus geschieht das rein aus kulanz - er ist nicht dazu verpflichtet dir 26,90€ + deinen versand zu erstatten ;)

gersultan 17-03-2006 19:51

Zitat:

Zitat von Sven
Gibt es aber in Deutschland....
Sorry, raptor, das ist mal wieder ein absolut typischer schweizerischer Kommentar :D

ein "generelles" "Rückgaberecht gibt es auch in Deutschland nicht ;)

Es gibt Gründe warum man einen Kaufvertrag aufheben kann. Ein Sonderfall für Tel-, Katalog, und Internet-Bestellungen ist halt das Fernabsatzgesetz, dass dem kunden eine 14tägige Rückgabe garantiert, da er die Ware ja vorher nicht in Augenschein nehmen kann ;)


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