sven hat recht
@red basti: du hast bestimmt nur die überschrift von der anzeige gelesen und sofort deine eigene geschichte draus raus gemacht.aber das das ein mädel aus england ist ist dir wohlt entgangen. minderjährig ist minderjährig undes ist egal wo mann ist. und es kommt drauf an wie die eltern von dem mädel das der justiz erklärt haben was passiert ist.wenn die gesagt haben das er sie vergewaltig hat sieht die sache schon anders aus....... |
Du kennst mich ja sehr gut Indygo, ich danke vielmals für diese tiefgreifende Analyse meines Leseverhaltens. :rolleyes:
Ich habe den Artikel komplett gelesen und bin mir durchaus darüber im klaren das die Justiz wenig Handlungsspielraum hat. Was ich kritisiere ist das Justizsystem an sich, welches ja auch Menschen für die Mitnahme von Steinen für viele Jahre hinter Gitter steckt. Vor allem sollte man dabei bedenken das er selbst auch minderjährig ist. Und wenn man ein solches System auf biegen und brechen verteidigt ist das für mich auch Bestandteil der Mentalität. Ergo ist es an sich nicht verwerflich den Jungen wegzusperren aber man sollte die Kritik aus dem Ausland annehmen und über eine Reform des Justizsystems nachdenken. |
Sagen wir es mal so: Ein ausländischer Tourist würde hier ebenfalls eingesperrt wenn er Sex mit einem 13-jährigen Mädchen gehabt hätte.
Da besteht nämlich Fluchtgefahr... |
Auch wenn dieser selbst erst 17 ist und das Mädel falsche Angaben gemacht hat? Unter diesen Haftbedingungen? Eher nicht.....
Edit: Habe gerade einen JVA-Beamten gefragt, dieser meinte das man hier in Deutschland nach dem Jugendgerichtsgesetz keinen 17-jährigen dafür einsperren würde. |
Zitat:
mein lehrer, meinte es wäre das beste wenn sie beitretten dürften.. mein argument dagegen war, dass sie nur nehmen, weil sie garnicht anders können..er konnte mir aber kein vorteil nennen... am ende war er so sauer weil er kein argument mehr hatte,das er meinte er müsste nicht mit mir diskutieren^^ ich flieg im august in die türkei^^ muss ich aufpassen das ich nicht ein paar krümel sand versehentlich nach hause mit nehmen! |
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Zitat:
wenn die eltern einer minderjährigen tochter zur polizei gehen, und einen jugendlichen der 17 jahre alt ist, anzeigen ihre tochter vergewaltigt zu haben, wird er nicht in Uhaft genommen? |
dann wären wir ja mal wieder beim thema sexualtäter werden zu milde verurteilt oder? Also redbasti, wenn ein verdacht auf vergewaltigung besteht kommt man hier in deutschland zu 100% in uhaft und bestätigt sich der verdacht kommt man mit großer sicherheit auch hinter gittern zwar meiner meinung zu kurz, aber man kommt hinter gittern...
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Was ihr gerade ein wenig vergessen habt: wir reden hier von einem ausländischen, minderjährigen Straftäter. Die deutsche Justiz würde sich hier mit U-Haft äußerst schwer tun, sondern den Fall eher an die Justiz seines Heimatlandes übertragen.
Außerdem ist der Verdacht der Vergewaltigung hier doch recht fraglich. Wenn sich die Tochter selbst als älter ausgegeben hat, dann geschah das vielleicht auch mit der speziellen Absicht intim zu werden. Vielleicht hat die Mutter einfach nur ein Problem damit zu akzeptieren, das ihr kleines Mädchen heranwächst. Zitat:
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Naja, der Verdacht der Vergewaltigung ist ja laut einem Gutachten vom Tisch.
Zu dem Problem der Handhabe, da ist das deutsche Gesetz relativ einfach, bei allen nicht volljährigen Straftätern ist das Gericht des Heimatortes zuständig, erst ab 18 wird das Gericht des Tatortes zuständig. Das bedeutet für einen minderjährigen ausländischen Touristen, der hier etwas ausfrisst, er wird festgesetzt und dann an die Justiz seiner Heimat ausgeliefert. |
Hmm, ich frage mich ein wenig - wenn fest steht, dass es zu eingewilligten Handlungen kam (davon ist mal auszugehen wenn die Schwester aufem Balkon dasselbe tut...) würde sich unsere Justiz wohl nicht 10 Wochen Zeit lassen und einen 17 Jährigen in U-Haft stecken. Ich frage mich grad wie in der Türkei die rechtliche Grundlage ist, was in dieser Hinsicht zugelassen ist und was nicht. Schlussendlich waren beide Minderjährig, in der Schweiz ist soweit ich weiss ein Handlungsspielraum von 3 Jahren offen - von dem her wäre es hier auch Strafrechtlich relevant. Und da, wie ich finde die Deliktschwere nicht so hoch ist (wenn ja wie gesagt fest steht das es eingewilligt war) würde die Justiz doch eine Rechtsverfügung machen um ihn nach Hause zu schicken. Er müsste sich doch lediglich verpflichten, via Post etc. sich darum zu kümmern, ansonsten droht ihm wohl ein Einreiseverbot bist die Sache geklärt ist. :twink: :ka:
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